„Osteopathie darf keine Straftat sein!“ / Osteopathieverbände fordern gesetzliche Regelung des Berufs für Patientensicherheit und Rechtssicherheit
Osteopathie wird von Patienten zunehmend nachgefragt. Im Gegensatz zum europäischen Ausland ist der Osteopath hierzulande jedoch kein eigenständiger, staatlich anerkannter Beruf; Ausübung und Ausbildung sind nicht festgeschrieben, und die Ausübung der Osteopathie ohne Heilpraktikererlaubnis stellt einen Straftatbestand dar. Die beiden größten Berufsverbände fordern ein Berufsgesetz.