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Kategorien: bundesverband osteopathie

„Osteopathie darf keine Straftat sein!“ / Osteopathieverbände fordern gesetzliche Regelung des Berufs für Patientensicherheit und Rechtssicherheit

„Osteopathie darf keine Straftat sein!“ / Osteopathieverbände fordern gesetzliche Regelung des Berufs für Patientensicherheit und Rechtssicherheit

​Osteopathie wird von Patienten zunehmend nachgefragt. Im Gegensatz zum europäischen Ausland ist der Osteopath hierzulande jedoch kein eigenständiger, staatlich anerkannter Beruf; Ausübung und Ausbildung sind nicht festgeschrieben, und die Ausübung der Osteopathie ohne Heilpraktikererlaubnis stellt einen Straftatbestand dar. Die beiden größten Berufsverbände fordern ein Berufsgesetz.