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Leistungen der Krankenkassen vergleichen  und Sonderkündigungsrecht nutzen / Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) zum Thema Zusatzbeiträge

Leistungen der Krankenkassen vergleichen und Sonderkündigungsrecht nutzen / Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) zum Thema Zusatzbeiträge

Wiesbaden. Zum Jahreswechsel sank der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Da der reduzierte Beitrag den meisten Kassen nicht ausreichen wird, können diese einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. fordert die Versicherten zum Leistungsvergleich und zum Nutzen des Sonderkündigungsrechtes auf.