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Die Konsensgruppe Osteopathie begrüßt die Entscheidung, dass der Änderungsantrag zum Pflegestärkungsgesetz (PSG) III nicht weiterverfolgt werden soll. Dieser sah vor, dass die Osteopathie als krankengymnastische Behandlungstechnik mit lediglich 60 Stunden Ausbildungsumfang in die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Physiotherapie eingegliedert werden sollte.
Entgegen eines kontrovers diskutierten Änderungsantrages wird die Osteopathie nicht in die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung der Physiotherapieausbildung integriert, der Änderungsantrag so nicht eingebracht. „Aus Sicht der Patientensicherheit, Transparenz und letztlich auch einer nachhaltigen Rechtssicherheit ist die Entwicklung sehr zu begrüßen“, so VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann.
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