Neues Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt die Rechtslage
Das Urteil des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 236/13) hat für große Verunsicherung unter den Osteopathen gesorgt, die nicht über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen und die Osteopathie auf sogenannte Privatrezepte, das heißt auf Verordnung eines Heilpraktikers oder Arztes ausüben.