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Das Verwaltungsgericht Aachen hat eine Klage eines Physiotherapeuten auf Erteilung einer beschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Osteopathie abgewiesen (AZ 5 K 1114/14). Der Kläger hat bereits eine auf die Physiotherapie beschränkte HP-Erlaubnis und wollte nach seinem Bachelor-Studiengang „Manuelle Medizin und Osteopathie“ nun auch den sektoralen HP Osteopathie beantragen.
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