Position der Konsensgruppe Osteopathie zum Urteil des OLG Düsseldorf
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 8.09.2015 (Az. I-20 U 236/13) bestätigt, dass Osteopathie von Physiotherapeuten nur dann ausgeübt werden darf, wenn diese über den (uneingeschränkten) Heilpraktiker verfügen. Die Konsensgruppe Osteopathie sieht sich dadurch in ihrer Forderung nach der Berufsanerkennung unterstützt.