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Kategorien: bildungsprämie

​Bildungsprämie auch für Osteopathen nutzbar

​Bildungsprämie auch für Osteopathen nutzbar

Schon gewusst? Erwerbstätige mit geringem Einkommen können durch die Bildungsprämie finanzielle Unterstützung bei ihrer beruflichen Weiterbildung erhalten. Der Staat übernimmt 50 % der Veranstaltungsgebühren, bis zu 500 €. Der Gutschein der Bildungsprämie kann unter bestimmten Voraussetzungen für jede Weiterbildung auch im Bereich Osteopathie genutzt werden, die jemanden beruflich weiterbringt.