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Bildungsprämie auch für Osteopathen nutzbar
Schon gewusst? Erwerbstätige mit geringem Einkommen können durch die Bildungsprämie finanzielle Unterstützung bei ihrer beruflichen Weiterbildung erhalten. Der Staat übernimmt 50 % der Veranstaltungsgebühren, bis zu 500 Euro. Der Prämiengutschein der Bildungsprämie kann für jede Weiterbildung auch im Bereich der Osteopathie genutzt werden, die jemanden beruflich weiterbringt. Wichtig ist, dass sie berufsbezogen ist und dass folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Der Erwerbstätige
- muss mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und
- darf nicht mehr als 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro) vorweisen.
Ein Vorabcheck unter www.bildungspraemie.info/de/vorab-check-23.php lohnt sich. Unter der kostenlosen Hotline 0800 26 23 000 werden Fragen ebenso wie in den Beratungsstellen beantwortet. Eine Beratungsstelle in der Nähe ist hier zu finden: www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen-25.php. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. begrüßt die Prämie und empfiehlt sie seinen Mitgliedern, die die Voraussetzungen erfüllen.