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Kategorien: konsensgruppe osteopathie

Position der Konsensgruppe Osteopathie zum Urteil des OLG Düsseldorf

Position der Konsensgruppe Osteopathie zum Urteil des OLG Düsseldorf

​Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 8.09.2015 (Az. I-20 U 236/13) bestätigt, dass Osteopathie von Physiotherapeuten nur dann ausgeübt werden darf, wenn diese über den (uneingeschränkten) Heilpraktiker verfügen. Die Konsensgruppe Osteopathie sieht sich dadurch in ihrer Forderung nach der Berufsanerkennung unterstützt.

Berufsbild des Osteopathen entwickelt / Konsensgruppe Osteopathie: Mehrheit der Osteopathen fordert gesetzliche Anerkennung

Berufsbild des Osteopathen entwickelt / Konsensgruppe Osteopathie: Mehrheit der Osteopathen fordert gesetzliche Anerkennung

Der Beruf Osteopath muss als eigenständiger Heilberuf mit Primärkontakt durch eine bundesgesetzliche Regelung anerkannt und die für die Patientensicherheit notwendige hohe Qualifikation der Osteopathen festgeschrieben werden. Diese Position vertritt die Konsensgruppe Osteopathie, die die Mehrheit der Osteopathen Deutschlands repräsentiert. Dazu hat sie ein Berufsbild des Osteopathen entwickelt.