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Positionspapier der Konsensgruppe zum Thema Berufsgesetz für Osteopathen

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Positionspapier der Konsensgruppe zum Thema Berufsgesetz für Osteopathen

Der Beruf Osteopath muss als eigenständiger Heilberuf mit Primärkontakt durch eine bundesgesetzliche Regelung anerkannt und das für die Patientensicherheit notwendige hohe Niveau der Aus- und Weiterbildung festgeschrieben werden. Diese Meinung vertreten sechs Osteopathie-Organisationen und Berufsverbände als so genannte Konsensgruppe in einem Positionspapier.
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Michaela Wehr

Michaela Wehr

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In einem Positionspapier fordern sechs Osteopathie-Organisationen und Berufsverbände ein Berufsgesetz mit einheitlichen Regelungen über die Ausbildung und Tätigkeit des Osteopathen. Ein solches Gesetz sei im Sinne der Patientensicherheit unabdingbar, da die Berufsbezeichnung des Osteopathen bislang nicht geschützt ist.