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Osteopathie als ganzheitliche Medizin und Heilkunde verlangt ihrem ganzheitlichen Ansatz und der Patientensicherheit zufolge nach einem eigenständigen Beruf für nichtärztliche Osteopathen, unterstreichen sechs osteopathische Fachverbände und -organisationen Deutschlands.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 8.09.2015 (Az. I-20 U 236/13) bestätigt, dass Osteopathie von Physiotherapeuten nur dann ausgeübt werden darf, wenn diese über den (uneingeschränkten) Heilpraktiker verfügen. Die Konsensgruppe Osteopathie sieht sich dadurch in ihrer Forderung nach der Berufsanerkennung unterstützt.
Bad Nauheim. Osteopathie ist mehr als nur ein Anhängsel des Heilpraktikers und verdient eine eigene Profession. Das wurde am Wochenende beim 18. Kongress des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. mit rund 200 Teilnehmern unterstrichen. „Die Anerkennung des Berufs des Osteopathen ist dringend notwendig“, betonte die VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA).
Das Urteil des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 236/13) hat für große Verunsicherung unter den Osteopathen gesorgt, die nicht über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen und die Osteopathie auf sogenannte Privatrezepte, das heißt auf Verordnung eines Heilpraktikers oder Arztes ausüben.
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