Pressemitteilung -
Starkes Signal an den Gesetzgeber / Osteopathen-Berufsgesetz: Landesgesundheitsminister fordern Bedarfsanalyse von Bund
Wiesbaden/Rostock-Warnemünde. Das Bundesgesundheitsministerium soll sich nach dem Willen der Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit der Thematik eines Berufsgesetzes für Osteopathen befassen, das deren Ausbildung und Qualifikation sowie die Ausübung der Osteopathie klar regelt. Das beschlossen die Gesundheitsminister am Mittwoch in Rostock-Warnemünde einstimmig und folgten damit einem Antrag des Saarlandes. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich als starkes Signal und appelliert an Bundesgesundheitsministerium und Gesetzgeber, nun im Interesse von Patienten und Osteopathen zu agieren.
„Wir begrüßen die Entscheidung der Landesgesundheitsminister ausdrücklich als wichtigen Schritt in die richtige Richtung und sind froh, dass unser jahrelanger Einsatz für ein Berufsgesetz in diesem Beschluss seinen Ausdruck findet“, unterstreicht VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA). Bislang existiert der Beruf Osteopath in Deutschland nicht. Die Qualifikation eines Osteopathen ist weder für Patienten noch für Krankenkassen ausreichend transparent, was die Patientensicherheit infrage stellt. Das ist angesichts mehrerer Millionen Patienten jährlich und steil ansteigender Nachfrage ein unhaltbarer Zustand.
„Es herrscht dringender Regulierungsbedarf; ein Berufsgesetz mit genauer Definition der Ausbildung und Qualifikation eines Osteopathen ist notwendig für den Patientenschutz und die Rechtssicherheit der Osteopathen, und es hilft Krankenkassen dabei, aus der derzeitigen rechtlichen Grauzone bei Osteopathie-Erstattungen zu entkommen“, so Prof. Marina Fuhrmann M. Sc. (USA). Für den Patienten ist derzeit nicht klar erkennbar, ob „sein Osteopath“ eine mehrjährige Ausbildung absolviert oder gar nur ein Wochenendseminar besucht hat. Ein Berufsgesetz müsse zudem regeln, dass sich Osteopathen mit langjähriger Qualifikation endlich auch als Osteopathen bezeichnen dürfen. In der jetzigen Situation können viele Osteopathen nicht rechtssicher praktizieren und riskieren sogar Abmahnungen bis hin zu Praxisschließungen. Für Behandler und Patienten ergibt sich zudem ein immenses Haftungsrisiko.
Dank des heutigen Beschlusses ist der Bundesgesetzgeber nun am Zug, eine länderübergreifende einheitliche gesetzliche Lösung zu schaffen. „Wir werden diesen Prozess selbstverständlich durch unsere fachliche Expertise unterstützen“, kündigt die VOD-Vorsitzende abschließend an.
Hintergrund:
Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische Diagnose und Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet. Osteopathie ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt vorbeugend.
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Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. wurde als Fachverband für Osteopathie 1994 in Wiesbaden gegründet. Als ältester und mit mehr als 4000 Mitgliedern größter Berufsverband verfolgt der VOD im Wesentlichen folgende Ziele: Er fordert den eigenständigen Beruf des Osteopathen auf qualitativ höchstem Niveau. Er klärt über die Osteopathie auf, informiert sachlich und neutral und betreibt Qualitätssicherung im Interesse der Patienten. Darüber hinaus vermittelt der VOD hoch qualifizierte Osteopathen.