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Nach heftiger Kritik: Neues Ärztegesetz in Österreich lässt Osteopathie unangetastet
In Österreich ist jetzt ein neues Ärztegesetz vom Ministerrat beschlossen worden. Nach heftiger Kritik unter anderem von Osteopathieverbänden war im Begutachtungsverfahren ein Passus gestrichen worden, der es künftig ausschließlich Ärzten hätte erlauben sollte, komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren auszuüben. Das Gesetz soll nun im Dezember vom Nationalrat verabschiedet werden. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. begrüßt die Entscheidung und freut sich mit den nichtärztlichen Osteopathen des Nachbarlandes.
Denn im ursprünglichen Gesetzesentwurf hatte es noch geheißen, die Ausübung des ärztlichen Berufes umfasse jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit „einschließlich komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren“. Das hätte die Ausübung der Osteopathie durch langjährig ausgebildete qualifizierte nichtärztliche Osteopathen ausgeschlossen, tausende Arbeitsplätze gefährdet und Patienten vor verschlossenen Türen stehen lassen. Der Kritik von Osteopathen hatte sich auch die österreichische Wirtschaftskammer angeschlossen.
„Die Entwicklung in Österreich zeigt uns die Dringlichkeit, auch in Deutschland eine berufsgesetzliche Regelung für Osteopathen zu schaffen“, unterstreicht VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann.