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VOD: Nutzen der Osteopathie bei Rückenschmerzen wissenschaftlich belegt

Pressemitteilung -

VOD: Nutzen der Osteopathie bei Rückenschmerzen wissenschaftlich belegt

„Osteopathie wirkt, und gerade bei Rückenschmerzen gibt es eine wissenschaftlich belastbare Studienlage“, unterstreicht die Vorsitzende des Verbands der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V., Prof. Marina Fuhrmann, angesichts einer Untersuchung sogenannter IGeL-Leistungen, die den Nutzen von Osteopathie bei Rückenschmerzen als unklar bewertete.

So sei im September 2014 im renommierten englischen Fachjournal BMC Musculoskeletal Disorders eine große Übersichtsstudie erschienen, die statistisch signifikant und klinisch relevant nachweist, dass Osteopathie bei unspezifischen Rückenschmerzen hilft.

Die Studie der Osteopathen Helge Franke, Gary Fryer und Jan-David Franke ging der Frage nach, wie wirksam die osteopathische Behandlung bei erwachsenen Patienten mit unspezifischem Rückenschmerz ist. Gemessen wurde der Erfolg an der Schmerzabnahme und dem funktionellen Status, das heißt an der Fähigkeit des Patienten, Alltagsverrichtungen ohne Einschränkungen ausüben zu können. Zudem wurde erfasst, ob es bei der osteopathischen Behandlung zu Nebenwirkungen kam. 15 Studien mit 1502 Teilnehmern erfüllten die Einschlusskriterien der Übersichtsstudie. Zehn Studien davon untersuchten die Wirksamkeit der Osteopathie bei unspezifischen Rückenschmerzen, drei Studien die Wirksamkeit bei Rückenschmerzen von Schwangeren und zwei Studien Rückenschmerzen von Frauen in der Zeit nach der Geburt.

Die Ergebnisse drei Monate nach Studienbeginn zeigten, dass die osteopathische Behandlung sowohl den Schmerz als auch den funktionellen Status bei unspezifischen Rückenschmerzen verbesserte. Dies galt bei akuten und chronischen Rückenschmerzen, bei chronischen Rückenschmerzen sowie bei Rückenschmerzen von Schwangeren und Frauen in der Zeit nach der Geburt. Die Verbesserungen waren statistisch signifikant und klinisch relevant, das heißt der Behandlungserfolg war bedeutsam und eindeutig ein Ergebnis der osteopathischen Behandlung. Gleichzeitig wurde deutlich, dass keine der Studien über ernste Nebenwirkungen bei der osteopathischen Behandlung berichtete.

„Wie bereits 2009 von der Bundesärztekammer attestiert, verdichtet sich die Studienlage in der Osteopathie zunehmend. Dass es bislang keine Auswertung beispielsweise zum Rückgang der Krankheitstage gibt, darf aber nicht als Beleg für Zweifel an der Wirksamkeit der Osteopathie herhalten“, unterstreicht Prof. Marina Fuhrmann und verweist beispielsweise auf eine Langzeitauswertung der Krankenkasse BKK Advita. Diese hatte über einen Vierjahreszeitraum untersucht, wie sich bei osteopathisch behandelten Versicherten die Kosten für Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche und Heil- und Hilfsmittel entwickelt haben. Die Auswertung von 2.390 Versichertendaten ergab für diese Bereiche Einsparungen von beeindruckenden 15 Prozent.

„Die osteopathische Forschung und daraus resultierende, belastbare Ergebnisse nehmen von Jahr zu Jahr zu. Es wird sicherlich in Zukunft noch stärker darauf angekommen, bedeutsame Forschungsarbeiten auch wahrnehmbar zu veröffentlichen, sodass bei derartigen Untersuchungen auf möglichst viele Studien zurückgegriffen werden kann. Der Verband der Osteopathen Deutschland wird, wie in den letzten Jahren, wissenschaftliche Studien fördern und seinen Anteil für eine fundierte Datenbasis leisten“, macht Prof. Marina Fuhrmann abschließend klar.

Literatur: Franke H, Franke JD, Fryer G: Osteopathic manipulative treatment for nonspecific low back pain: a systematic review and meta-analysis. BMC Musculoskeletal Disorders 2014, 15: 286.

Download der Studie: http://www.osteopathie.de/up/datei/5434.pdf

und einer Zusammenfassung für Patienten und Interessierte: http://www.osteopathie.de/up/datei/5436.pdf.

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Weitere Informationen:

Verband der Osteopathen Deutschland e.V.

Untere Albrechtstraße 15

65185 Wiesbaden

Telefon: 0 611 / 5808975 - 0

info@osteopathie.de

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Ansprechpartnerin für die Presse:

Michaela Wehr

Tel. 0 15 20 / 2 14 71 05

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