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WPO-Osteo in Hessen wird aufgehoben / VOD-Interview mit Sprecherin des Hessischen Gesundheitsministeriums Esther Walter
Die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO-Osteo) wird aufgehoben und ein Übergangsrecht geschaffen. Die hessische Landesregierung unterstützt seit Langem eine bundesrechtliche Regelung. Veröffentlicht wurde diese Zweite Verordnung zur Änderung der WPO-Osteo im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen vom 31. August.
Die Übergangsvorschriften sehen vor, dass für eine vor dem 1. Januar 2019 begonnene Weiterbildung in der Osteopathie die WPO-Osteo in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung fortbesteht. Auch alle vor dem 1. Januar 2019 erteilten Erlaubnisse zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung nach § 17 gelten weiterhin.
Hessen hatte 2008 als erstes Bundesland auf Grundlage der WPO-Osteo in Osteopathie ausgebildete Osteopathen staatlich anerkannt. In einem Interview mit der Sprecherin des Hessischen Gesundheitsministerium, Esther Walter, klärt der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. über Hintergründe auf:
VOD: Warum gab es in Hessen als einzigem Bundesland die WPO-Osteo – was hat die hessische Landesregierung 2008 dazu bewogen?
Esther Walter: Die WPO-Osteo war, wie der VOD aus den damaligen Gesprächen weiß, ein gutes Medium, um die Qualitätssicherung seinerzeit auf Länderebene zu gewährleisten. Osteopathie wurde bereits damals stark nachgefragt, der Regelungsbedarf offenkundig. Die WPO-Osteo als hessische Lösung ist entstanden, weil zwischen den Ländern kein Konsens gefunden werden konnte, um seinerzeit eine bundesgesetzliche Regelung voranzutreiben. Daher haben wir uns zunächst auf die Weiterbildungsregelung in Hessen verständigt.
VOD: Warum wird die WPO-Osteo nun nicht weiter verlängert?
Esther Walter: Die WPO-Osteo war eine Antwort für den Bereich der Weiterbildung. Aber andere Bundesländer haben sich nicht dazu entschlossen, dieses Modell gleichfalls aufzugreifen, sicherlich auch vor dem Hintergrund, dass eine bundesweit einheitliche Lösung wünschenswert wäre, die studierte, grundständige und weitergebildete Osteopathen umfasst.
VOD: Vor 10 Jahren waren wir dem hessischen Gesundheitsministerium dankbar, dass Sie mit der WPO-Osteo einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im Bereich der osteopathischen Weiterbildung geschaffen hatten. Zwischenzeitlich hat sich die Zahl grundständig und akademisch ausgebildeter Osteopathen vervielfacht, für die die WPO-Osteo keine Lösung darstellte. Wie soll es nun aus Ihrer Sicht weitergehen?
Esther Walter: Hessen hat sich seit vielen Jahren um eine Regelung und Qualitätssicherung der Osteopathie bemüht. Das ist ganz sicher im Interesse aller Patientinnen und Patienten. Wir haben uns daher auch in den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften der Oberen Gesundheitsbehörden und Gesundheitsministerkonferenz für eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung ausgesprochen. Aus Hessens Sicht wäre es wünschenswert, wenn der Bundesgesetzgeber eine klare Position einnehmen würde. Die Möglichkeiten der einzelnen Bundesländer in dieser Frage sind begrenzt, wodurch es in der Vergangenheit auch häufig zu unterschiedlichen Handhabungen der Osteopathie kam. Einen Flickenteppich kann niemand wollen, weshalb wir auf eine Regelung durch den Bundesgesetzgeber hoffen. Von hessischer Seite werden wir hierzu sehr gerne im guten Gespräch mit dem VOD bleiben.
VOD: Vielen Dank für das Interview!