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Sechs große Verbände und Organisationen, die die große Mehrheit aller in Deutschland tätigen nicht-ärztlichen Osteopathen vertreten, unterstreichen erneut die dringende Notwendigkeit eines Berufsgesetzes auf Bundesebene.
Sechs große Verbände und Organisationen, die die große Mehrheit aller in Deutschland tätigen nicht-ärztlichen Osteopathen vertreten, unterstreichen erneut die dringende Notwendigkeit eines Berufsgesetzes auf Bundesebene.

Pressemitteilung -

„Berufsgesetz für Osteopathen muss kommen“ / Osteopathische Fachverbände bekräftigen Forderung

Osteopathie ist derzeit Thema in mehreren Landtagen. Auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat sich kürzlich mit der Situation der Osteopathie und Osteopathen befasst und das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, aus Gründen des Patientenschutzes zu prüfen, wie die derzeitige Rechtsunsicherheit ausgeräumt werden kann und ob das Berufsbild des Osteopathen einer Reglementierung durch ein eigenes Berufsgesetz bedarf.

Die Verbände und Organisationen der nicht-ärztlichen Osteopathen in Deutschland,

  • Akademie für Osteopathie (AFO) e.V.,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) e.V.,
  • Bundesverband Osteopathie (BVO) e.V.,
  • Deutsche Verband für Osteopathische Medizin (DVOM) e.V.,
  • Register der Traditionellen Osteopathen (ROD) GmbH und
  • Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V.,
  • die die große Mehrheit aller in Deutschland tätigen Osteopathen vertreten, unterstreichen erneut die dringende Notwendigkeit eines Berufsgesetzes auf Bundesebene.

    Die Gründe: Die gegenwärtige Situation ist undurchsichtig, die Qualifikation von Osteopathie-Anbietern völlig ungesichert, und es gibt weder Rechtssicherheit für qualifizierte Osteopathen noch Transparenz für die gesetzlichen Krankenkassen.

    Die Verbände erneuern daher ihre drei Kernforderungen, die nur durch ein Berufsgesetz gelöst werden können:

    1. Wichtigstes Ziel ist die Patientensicherheit und Transparenz. Es muss ein ausreichender Verbraucherschutz durch gesetzlich geregelte Ausbildungs- und Qualitätsstandards sichergestellt werden.

    2. Ein Berufsgesetz schafft Rechtssicherheit für qualifizierte Osteopathen und minimiert Haftungsrisiken.

    3. Ein Bundesgesetz schafft durch eine bundeseinheitliche Regelung Transparenz und Klarheit für die gesetzlichen Krankenkassen und sichert die verantwortbare Verwendung der Beitragsmittel ausschließlich für qualifizierte Osteopathen und qualifizierte Behandlungen – „Gute Osteopathie für gutes Geld“.

    Die Verbände kritisieren abermals die bestehende Rechtslage, in der jeder qualifizierte nicht-ärztliche Osteopath Heilpraktiker sein muss. So ist es geradezu absurd, den bislang nicht gesetzlich geregelten Beruf des Osteopathen durch die Heilpraktikererlaubnis, für die man keine gesetzlich geregelte Ausbildung durchlaufen muss, in einen rechtssicheren Status überführen zu wollen. Zudem sprechen eine ganze Reihe weiterer Gründe dagegen, dieses Provisorium dauerhaft als Lösung anzustreben:

  • Der Heilpraktiker ist nicht zur osteopathischen Tätigkeit qualifiziert, er durchläuft keine osteopathische Ausbildung.
  • Die Prüfung zum Heilpraktiker ist lediglich eine Negativausgrenzung, keine für den Beruf des Osteopathen notwendige positive Überprüfung von Kenntnissen. Die teilweise geforderte Schaffung einer Qualifizierung des Heilpraktikers im Bereich der Osteopathie ist daher schon rechtlich nicht umsetzbar. Dies führte auch zu keiner patientenorientierten Lösung, da die vielen hoch qualifizierten Osteopathen ohne Heilpraktikererlaubnis ausgegrenzt würden.
  • Der Osteopath fokussiert sich auf die Diagnose und Behandlung von Funktionsstörungen. Er kann daher die Anforderungen von Patienten, die den Heilpraktiker, der herkömmlich über eine Vielzahl verschiedener Methoden verfügt, aufsuchen, nicht bedienen. Daher ist eine Abgrenzung des Osteopathen zum Heilpraktiker erforderlich. Dies würde zudem helfen, die Zahlen der Heilpraktiker nicht weiter in die Höhe zu treiben: Zurzeit explodieren die Zahlen, von 2002 bis 2012 gab es bundesweit eine Zunahme um 133 %, in Bayern bspw. um 40 % in den letzten fünf Jahren.
  • Die Altersgrenze von 25 Jahren zum Erwerb der Heilpraktikererlaubnis führt zu einem faktischen „Berufsverbot“ jüngerer Osteopathieabsolventen.
  • In der Konsequenz und bei Beachtung aller Argumente kann die Lösung daher nur ein Osteopathiegesetz auf Bundesebene mit dem Osteopathen als Heilberuf sein, fordern die Fachverbände.

    Hintergrund:

    Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische Diagnose und Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet. Osteopathie ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt vorbeugend.

    Pressekontakt:

    Akademie für Osteopathie e.V. (AFO)

    Römerschanzweg 5,

    82131 Gauting

    Tel. 089 / 893 400 68

    info@osteopathie-akademie.de

    Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. (BAO)

    Römergasse 9

    65199 Wiesbaden

    Tel. 0611-3418858

    info@bao-osteopathie.de

    Bundesverband Osteopathie e.V. (BVO)

    Rüdiger Dietz

    Am Kurpark 1

    95680 Bad Alexandersbad

    Tel. 09232 – 88 12 6009232

    presse@bv-osteopathie.de

    Deutscher Verband für Osteopathische Medizin e.V. (DVOM)

    Leibnizstraße 7

    72202 Nagold

    Tel. 074 52 / 88 80 92-0

    org@dvom.de

    Register der Traditionellen Osteopathen GmbH (ROD)

    Notburgastraße 2

    80639 München

    Tel. 089 / 17 95 80-54

    info@r-o-d.info

    Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD)

    Michaela Wehr

    Presse- Öffentlichkeitsarbeit

    Untere Albrechtstraße 15

    65185 Wiesbaden

    Tel. 0 15 20 / 2 14 71 05

    presse@osteopathie.de

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