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Kategorien: urteil

Verwaltungsgericht Aachen: Kein sektoraler Heilpraktiker für Osteopathie

Verwaltungsgericht Aachen: Kein sektoraler Heilpraktiker für Osteopathie

Das Verwaltungsgericht Aachen hat eine Klage eines Physiotherapeuten auf Erteilung einer beschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Osteopathie abgewiesen (AZ 5 K 1114/14). Der Kläger hat bereits eine auf die Physiotherapie beschränkte HP-Erlaubnis und wollte nach seinem Bachelor-Studiengang „Manuelle Medizin und Osteopathie“ nun auch den sektoralen HP Osteopathie beantragen.

Position der Konsensgruppe Osteopathie zum Urteil des OLG Düsseldorf

Position der Konsensgruppe Osteopathie zum Urteil des OLG Düsseldorf

​Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 8.09.2015 (Az. I-20 U 236/13) bestätigt, dass Osteopathie von Physiotherapeuten nur dann ausgeübt werden darf, wenn diese über den (uneingeschränkten) Heilpraktiker verfügen. Die Konsensgruppe Osteopathie sieht sich dadurch in ihrer Forderung nach der Berufsanerkennung unterstützt.

Beruf des Osteopathen dringend anerkennen / 200 Osteopathen aus ganz Deutschland beim 18. Kongress in Bad Nauheim

Beruf des Osteopathen dringend anerkennen / 200 Osteopathen aus ganz Deutschland beim 18. Kongress in Bad Nauheim

Bad Nauheim. Osteopathie ist mehr als nur ein Anhängsel des Heilpraktikers und verdient eine eigene Profession. Das wurde am Wochenende beim 18. Kongress des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. mit rund 200 Teilnehmern unterstrichen. „Die Anerkennung des Berufs des Osteopathen ist dringend notwendig“, betonte die VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA).

Neues Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt die Rechtslage

Neues Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt die Rechtslage

Das Urteil des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 236/13) hat für große Verunsicherung unter den Osteopathen gesorgt, die nicht über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen und die Osteopathie auf sogenannte Privatrezepte, das heißt auf Verordnung eines Heilpraktikers oder Arztes ausüben.