Pressemitteilung -
Osteopathische Fachverbände fordern Lösung für alle Osteopathen
In einem gemeinsamen Positionspapier haben die Fachvertreter der nicht-ärztlichen Osteopathie in Deutschland ihre Forderung nach einem Berufsgesetz für Osteopathen bekräftigt (http://osteopathie.de/up/Positionspapier_Osteopathie.pdf). Die Beschränkung der Osteopathie auf die osteopathisch tätigen Heilpraktiker stelle ebenso wenig eine Lösung dar wie die jetzt in einem Änderungsantrag zum Dritten Pflegestärkungsgesetz vorgesehene Integration der Osteopathie in die Physiotherapie, unterstreichen Akademie für Osteopathie (AFO) e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) e.V., Bundesverband Osteopathie (BVO) e.V., Deutscher Verband für Osteopathische Medizin (DVOM) e.V., Register der Traditionellen Osteopathen (ROD) GmbH und Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V.
Um allen hoch qualifizierten Osteopathen – also auch jenen tausenden jahrelang in Osteopathie ausgebildeten Physiotherapeuten – gerecht zu werden, müsse eine einheitliche Regelung in Form eines Berufsgesetzes etabliert werden: „Mit klar definierten Ausbildungs- und Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des ,Osteopathen‘ besteht Klarheit für alle Beteiligten. Das schafft Rechtssicherheit für Osteopathen untereinander, mit Patienten, Krankenkassen und Versicherungen“. Eine Angliederung der Osteopathie an die Physiotherapie durch 60 Stunden Weiterbildung als „krankengymnastische Behandlungstechnik“, wie im derzeit kursierenden Änderungsantrag geplant, ändere rechtlich nichts an der Tatsache, dass Osteopathie als Heilkunde nicht von Physiotherapeuten ausgeübt werden darf. Andererseits setze der Heilpraktikerstatus keine Kenntnisse in Osteopathie voraus und qualifiziere daher nicht zum Osteopathen, kritisieren die Osteopathie-Organisationen – es fehle an der Unterscheidungsmöglichkeit zwischen dem Osteopathen mit Heilpraktikerstatus und dem Heilpraktiker, der etwas gänzlich anderes anbietet.
Die Fachverbände stehen für eine eigenständige Osteopathie, die als ganzheitliche Form der Medizin auch rechtlich durch ein Berufsgesetz anerkannt werden muss. Denn: „Im Interesse aller hochqualifizierten Osteopathen und ihrer Patienten braucht es klare, einheitliche Mindeststandards, die zum Führen der Berufsbezeichnung „Osteopath/-in“ legitimieren.“
Hintergrund:
Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische Diagnose und Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet. Osteopathie ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt vorbeugend.
Pressekontakt:
Akademie für Osteopathie e.V. (AFO)
Römerschanzweg 5,
82131 Gauting
Tel. 089 / 893 400 68
Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. (BAO)
Römergasse 9
65199 Wiesbaden
Tel. 0611-3418858
Bundesverband Osteopathie e.V. (BVO)
Rüdiger Dietz
Am Kurpark 1
95680 Bad Alexandersbad
Tel. 09232-8812624
Deutscher Verband für Osteopathische Medizin e.V. (DVOM)
Leibnizstraße 7
72202 Nagold
Tel. 074 52 / 88 80 92-0
Register der Traditionellen Osteopathen GmbH (ROD)
Notburgastraße 2
80639 München
Tel. 089 / 17 95 80-54
Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD)
Michaela Wehr
Presse- Öffentlichkeitsarbeit
Untere Albrechtstraße 15
65185 Wiesbaden
Tel. 0 15 20 / 2 14 71 05